Bei der Planung und Projektierung von Bauvorhaben muss für die Erteilung der Baubewilligung die Einhaltung der Energiegesetzgebung nachgewiesen werden (Energienachweise). Für die Anforderungen der Energiegesetzgebung im Baubereich werden durch die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) Mustervorschriften (MuKen) erarbeitet. Diese repräsentieren den gemeinsamen Nenner der Kantone. Die aktuell geltenden Mustervorschriften stammen aus dem Jahr 2015 und stehen im Lichte der Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes1. Sie stützen sich auf Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Für den Nachweis einer rechtskonformer Bauweise gibt die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK eine Reihe von Hilfsmitteln und Berechnungshilfen heraus2. Der Schweizerische Ingenieur und Architektenverein SIA betreibt zudem die Webseite www.energytools.ch, welche Tools, Hilfsmittel und Software zur rationellen und nachhaltigen Energienutzung im Gebäudebereich bereitstellt.Neben den rechtlichen Anforderungen gibt es Standards privatwirtschaftlicher Organisationen wie z.B. Minergie®, welche mit Zertifikaten belegt werden.
In der Planungs- und die Projektierungsphase von Bauvorhaben stellt sich die Frage, wie ein Gebäude oder eine ganze Arealbebauung konzipiert und konstruiert werden muss, um einen bestimmten Energieverbrauchswert zu erreichen. Hilfsmittel, welche für diese Fragestellungen herangezogen werden, müssen spezifische Aufgaben lösen können: Es sind Tools, welche z.B. auf Bauteilkataloge und Bauteil-Verbrauchswerte, auf Wärmebrücken-Checklisten und passive Sonneneinstrahlungswerte zurückgreifen und Variantenvergleiche zwischen verschiedenen Entwürfen zur Projektoptimierung ermöglichen. Sie sind zum grössten Teil (?) nicht für die Optimierung des Betriebs eines Gebäudes geeignet. Die Anwendung dieser spezialisierten Hilfsmittel ist den Bau-, Planungs- und Energiefachleuten vorbehalten. Sie werden im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter behandelt.
