Diejenige Energiemenge, welche ein Produkt für die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung benötigt, wird als graue Energie bezeichnet. Sie fliesst in der persönlichen Energie- und CO2-Bilanz durch die Abschätzung des Konsums in die Berechnung ein. Bei Bilanzen über andere Bilanzobjekte wie, wie z.B. Gemeinden oder Kantone welche nach dem Territorialprinzip bilanziert werden, wird die Graue Energie nicht berücksichtigt.

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