Keine Erfassung von Energiekennzahlen erfolgt zum Selbstzweck, sondern immer im Hinblick auf die Berichterstattung und Rechenschaftsablegung. Die Berichterstattung muss dem jeweiligen Zeck dienen: Liegenschaftsverwaltungen benötigen eine andere Körnigkeit der Angaben und Aussagen als die Einwohnerinnnen und Einwohner.
